Wildruhezonen Fontanella

Respektiere deine Grenzen

Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. 

Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäß des Jagdgesetztes der Vermeidung übermäßiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten – oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres – nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. 


Factbox

Kategorie: Wildruhezone, Wildfütterung 

Zeitraum: von 01.12 bis 30.04 

Befristung: unbefristet 

Rechtliche Grundlage: Verordnung der BH Bludenz vom 16.03.2021 Zl.: BHBL-II-5320-35//-17 

Schutzzweck: Schalenwild, Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden, Raufußhühner (Birk- & Schneehuhn) 

Bestimmungen im Detail: Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)


Vorarlberg Atlas: Schutz- und Sperrgebiete 



01.05.2022